Arbeit, arbeitstherapeutische Maßnahmen sowie schulische und berufliche Bildung (Beschäftigung) dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern und zu erhalten (§ 29 I 1 StVollzG NRW). Gemäß § 29 I 2 StVollzG NRW sind Strafgefangene verpflichtet, eine ihnen zugewiesene, Beschäftigung auszuüben.

Dahingegen sind Untersuchungsgefangene gemäß § 13 I UVollzG NRW nicht zur Arbeit verpflichtet. Ihnen soll auf Nachfrage eine Arbeit, sonstige Beschäftigung oder eine Hilfstätigkeit angeboten werden, die ihre körperliche und geistige Fähigkeiten sowie ihre Interessen berücksichtigt. Untersuchungsgefangenen kann auch eine arbeitstherapeutische Beschäftigung angeboten werden, soweit dies angezeigt ist. § 29 Absatz 5 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. (§ 13 II 1 UVollzG NRW).

Die Gefangenen können in unterschiedlichen Betrieben eingesetzt werden. Die hierbei erzielten Arbeitsentgelte dienen pauschaliert dem Erwerb von Nahrungs- und Genussmitteln, elektronischen Geräten und als Rücklage für die Zeit nach der Entlassung. Insofern dient die Arbeit der Gefangenen dem sogenannten Angleichungsgrundsatz (§ 2 I StVollzG NRW, § 2 I UVollzG NRW), um einer eventuellen Prisonisierung vorzubeugen.

Die Gefangenen werden von Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes und von Werkmeistern (Industrie- und Handwerksmeister) angeleitet und beaufsichtigt.

In der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn können Gefangene in folgenden Betrieben arbeiten:

Schlosserei

In der anstaltseigenen Schlosserei werden unterschiedliche Produkte hergestellt, die auch online unter www.knastladen.de externer Link, öffnet neues Browserfenster erworben werden können. Besonders herausragend ist die Herstellung des Turnierkickers, welcher sich durch eine besondere qualitative Verarbeitung auszeichnet. Des Weiteren können auch Einzelarbeiten aller Art aus dem Bereich Metall produziert werden. Falls Sie besondere Wünsche haben, können Sie sich gerne mit dem Leiter der Schlosserei unter 0203 5550-247 in Verbindung setzen.

Arbeitstherapie Holz

Beispiel aus der HolzverarbeitungGefangene, die aufgrund von gesundheitlichen, geistigen oder sonstigen Gründen noch nicht zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit fähig sind, können in der Arbeitstherapie beschäftigt werden. In diesem Bereich sollen die Gefangenen soziale und persönliche Kompetenzen aufbauen und erhalten. Ferner sollen sie Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen, um ihnen die Eingliederung in den Arbeitsalltag nach der Entlassung zu erleichtern.

In der Arbeitstherapie werden unter anderem der Stehtisch, der Klapptisch Buche, der Schluckspechtkasten und das Futterhaus hergestellt, welche auch unter www.knastladen.de externer Link, öffnet neues Browserfenster erworben werden können. Auch Sonderanfertigungen können hier produziert werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an den Betriebsleiter wenden (0203 5550-246).

Unternehmerbetriebe

In diesen Betrieben haben Unternehmen der freien Wirtschaft die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Produkte fertigen zu lassen. Gegen Bezahlung werden Räumlichkeiten und Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt. Es können Montage-, Verpackungs- oder andere Arbeiten entsprechender Art erstellt werden. Bei Interesse können Sie sich an die Leiterin der Arbeitsverwaltung (0203 5550-125) oder den Leiter des Werkdienstes (0203 5550-157 oder 0203 5550-156) wenden.

Hauswerkstatt

Die Hauswerkstatt ist für die Reparatur und Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich. Die zuständigen Beamten planen und führen im Anschluss die verschiedenen Arbeiten aus den Bereichen Elektronik, Heizung, Sanitär, Mechanik etc. aus. Des Weiteren werden Wartungsarbeiten durchgeführt und externe Firmen begleitet.

Küche

In der Küche wird für das leibliche Wohl der Inhaftierten gesorgt. Die Gefangenen kochen unter Anleitung der Küchenbeamten für die anderen Gefangenen. Die Lebensmittel werden unter Beachtung der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung beschafft und bei Beachtung der gesetzlichen hygienischen Vorschriften zubereitet. Die Speisepläne werden unter Beachtung der verschiedenen Kostformen erstellt. Zu beachten sind hier unter anderem religiöse-, gesundheitliche- und individuelle Aspekte.

Ausbildungskantine

In der Ausbildungskantine haben bis zu drei Gefangene die Möglichkeit Module, die auf die Ausbildung zum Koch angerechnet werden können, zu erlangen. Hier erlernen die Gefangenen unter Anleitung eines Küchenbeamten u. a. das Eindecken, die Zubereitung von kalten und warmen Speisen und das Anrichten von Speisen unter angeglichenen Bedingungen einer Küche außerhalb des Vollzuges.

Weitere Einsätze

Des Weiteren werden die Gefangenen als Büchereiarbeiter, Hausarbeiter (Reiniger), Verwaltungsreiniger, Hofreiniger, Sportwart und in der Kammer beschäftigt.